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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AB Gebäudetechnik GmbH (Auftragnehmer) und ihren Geschäftspartnern / Kunden (meint alle natürlichen und juristischen Personen, sowie deren Zweig- und Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Konzernmüttern, die die Dienstleistung der AB Gebäudetechnik GmbH im Rahmen der Heizung-Sanitär sowie Brand- und Wasserschadensanierung, sowie weiteren Dienstleistungen im Bereich Gebäude und Personal in Anspruch nehmen), sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindungen getroffen werden. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistungen der AB Gebäudetechnik GmbH (tatsächliche Durchführung der Dienstleistungen) gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners / Kunden wird hiermit widersprochen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob das Vertragsangebot von der AB Gebäudetechnik  GmbH oder vom Geschäftspartner / Kunden  ausgeht. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten die AB Gebäudetechnik GmbH nicht.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Sämtliche Vereinbarungen, die mündlich durch Vertreter der AB Gebäudetechnik GmbH getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch AB Gebäudetechnik GmbH. §2 Ziffer 4 gilt hierbei sinngemäß. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2. Der Geschäftspartner / Kunde ist im Sinne einer Obliegenheit verpflichtet, AB Gebäudetechnik GmbH über offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler zu informieren, so dass AB Gebäudetechnik GmbH die Angaben korrigieren oder erneuern kann.

3. Die Angestellten der AB Gebäudetechnik GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages mit dem Geschäftspartner / Kunden hinausgehen. Dies bezieht sich nicht auf solche Angestellten, deren Vollmachtumfang gesetzlich ausgestaltet ist (z. B. Generalbevollmächtigte, Prokuristen).

4. Mündliche Nebenabreden sind, soweit nicht im Vertrag vermerkt, nicht getroffen worden; der schriftliche Vertrag ist insoweit vollständig und abschließend. Dies gilt nicht, wenn der Geschäftspartner / Kunde  nachweist, dass solche Nebenabreden getroffen wurden.

5. An unser Angebot halten wir uns 6 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

 

§ 3 Abrechnungsmodus und Zahlungsbedingungen

1. Zwischen dem Geschäftspartner / Kunden und der AB Gebäudetechnik GmbH wird ein an eine Kalkulation für die zu erbringenden Dienstleistungen gebundenes Honorar vereinbart. Über die Vereinbarung hinausgehende  Personal- oder Beratungsleistungen sind gesonderte Honorarvereinbarungen zu schließen.

2. Mit der Erfüllung der geforderten Leistungen gemäß Auftrag werden Honorare fällig. Die Höhe der Honorare, Fälligkeiten und Zahlungsweise variiert und werden im Einzelfall konkret vertraglich vereinbart.

3. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine Email ohne qualifizierte elektronische Signatur.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.

5. Befindet sich der Geschäftspartner / Kunde im Zahlungsverzug, ist AB Gebäudetechnik GmbH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten. Für den Zeitraum des Verzuges ist AB Gebäudetechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.

 

§ 4 Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich begründete Einwände erhebt.

2. Werden von den Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

3. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die vom Auftragnehmer zur Erbringung der Vertragsleistung eingesetzten Dritten zugefügt wurden und den Auftragnehmer hierbei kein Auswahlverschulden trifft.

4. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers ist zudem beschränkt durch Deckungsart und –umfang der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht zusätzlich auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt. Auf Wunsch des Kunden ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

 

§ 5 Nachbesserung

Bei berechtigter Reklamation muss der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Reinigung informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen. Versäumt der Kunde diese Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §4).

 

§ 6 Vertraulichkeit

1. AB Gebäudetechnik GmbH und der Geschäftspartner / Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

§ 7 Kündigung

Kunden / Geschäftspartnern steht ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Fristen werden durch konkrete Verträge und Vereinbarungen geregelt.

 

§ 8 Teilnichtigkeit / Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

2. Der Geschäftspartner / Kunde  kann die Rechte aus der Geschäftsbeziehung mit AB Gebäudetechnik GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung von AB Gebäudetechnik GmbH abtreten. Eine Aufrechnung mit der Honorarforderung von AB Gebäudetechnik GmbH ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aschaffenburg. Das gilt auch, wenn der Geschäftspartner / Kunde seinen Wohn-/ bzw. Firmensitz im Ausland hat.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

AB Gebäudetechnik GmbH • Am Steinbuckel 1 • 63768 Hösbach • Telefon (0 60 21) 59 95-13
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